Allgemeine Geschäftsbedingungen der WESTWERTE – Sachverständige in Kooperation

Auszug aus den AGB:

1; Die Westwerte besteht aus selbständigen Sachverständigen, die in Kooperation zusammenarbeiten und gemeinsam
unter den Namen „Westwerte″ nach außen auftreten.


2; Festgehalten wird aber, dass der Auftraggeber nur einen bestimmten Sachverständigen persönlich beauftragt, und
nicht die übrigen Sachverständigen der Westwerte.


3; Durch die Bevollmächtigung eines Sachverständigen wird der Auftrag nicht an die anderen, nicht beauftragten
Sachverständigen der Westwerte erteilt. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich der im Auftrag
genannte Sachverständige. Diesem wird allein der Auftrag erteilt. Wurde kein schriftlicher Auftrag erteilt,
dann ist der Vertragspartner des Auftraggebers jener Sachverständige, welchem mündlich oder
konkludent der Auftrag erteilt wurde.


4; Der Auftraggeber erklärt sich sohin ausdrücklich damit einverstanden, dass die als Westwerte in Kooperation
zusammenarbeitenden Sacherständigen nach außen gemeinsam auftreten, ohne dass dies eine (Mit-)Haftung der
nicht beauftragten Sachverständigen der Westwerte zur Folge hat.

 

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